Gericht: Wettanbieter darf am Rothenbaum nicht werben
Das Tennisturnier am Hamburger Rothenbaum kommt einfach nicht zur Ruhe. Jahrelang im Minus, seit diesem Jahr von einem Turnier der Masters-Serie herabgestuft in die zweite Kategorie. Der Prozess, den der DTB mit der Association of Tennis Professionals (ATP) anstrengte, ging verloren. Die eingelegte Berufung hat wenig Aussicht auf Erfolg.
Michael Stich, der neue Turnierdirektor in Hamburg, hatte bei seinem Antritt vor allem ein Problem zu lösen: den Etat von 3,2 Millionen Euro für sein Turnier abzudecken. Die Stadt genehmigte einen Zuschuss von 200 000 Euro, was jedoch fehlte, war ein Hauptsponsor. Umso erleichterter war Stich, als der österreichische Wettanbieter Bet-at-home dazu bereit war, 250 000 Euro zu zahlen als erster Titelsponsor seit zehn Jahren. Das war für das Hamburger Turnier ein großer Schritt, endlich raus aus den roten Zahlen zu kommen.
Private Wettanbieter nicht erlaubt
Das Problem: der Glücksspiel-Staatsvertrag, auf den sich alle Bundesländer Deutschlands geeinigt hatten. Dieser besagt, dass die Länder öffentliche Glücksspiele regeln sollen. Ein privater Wettanbieter darf in Deutschland weder Glücksspiele anbieten, noch dafür werben. Das Ziel: vor allem die Wettsucht zu verhindern. Die Lizenz des im EU-Land Malta ansässigen Wettanbieters ist damit in Deutschland nicht gültig, zumindest nach bisheriger Ansicht.
Die Stadt Hamburg veranlasste am vergangenen Donnerstag deswegen eine Unterlassungsverfügung gegen die Werbung des Wettanbieters, drohte mit einem Entzug ihres Zuschusses von 200 000 Euro.
Der Turnierveranstalter, die Hamburg Sport & Entertainment GmbH (HSE), hatte gegen die Unterlassungsverfügung einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Eine Entscheidung wurde für Freitag erwartet. Ohne mündliche Verhandlung erging ein Beschluss schon am Mittwoch. Ergebnis: Antrag abgelehnt. Grund: wie gehabt der Glücksspielstaatsvertrag, nach dem nur staatlich konzessionierte Anbieter erlaubt sind.
Werbung muss entfernt werden
Bis Freitagnacht hat man nun Zeit, den Namen des Wettanbieters von Plakaten, Anzeigetafeln, Flyern, Werbebanden und Tickets zu entfernen. Dies seien keine übertriebenen Auflagen, meinten die Richter. Lediglich auf den rund 28 000 verkauften Tickets dürfe der Schriftzug drauf bleiben. Eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht will die HSE nicht einlegen. Sie erscheint aussichtslos.
Claus Retschitzegger, Sprecher des Wettanbieters, zeigte sich verständlicherweise enttäuscht: Wir bedauern die Entscheidung, aber wir werden uns an sie halten und uns aus dem Turnier entfernen. Das ist schade für uns und den Veranstalter. Wir werden jetzt prüfen, in welchen Bereichen eine Präsenz am Rothenbaum noch möglich sein könnte.“
EU-Recht gegen nationales Recht
Ärger mit Werbung von privaten Wettanbietern gibt es schon länger: Werder Bremen wurde die Trikotwerbung von bwin untersagt, der AC Mailand nach einem Auftritt in München mit der gleichen Trikotwerbung zu 100 000 Euro Strafe verurteilt. Am 21. Februar 2008 hatte das Hanseatische Oberlandesgericht bereits in einer einstweiligen Verfügung Bet-at-home verboten, Werbebanner und Link auf der Homepage der deutsch-österreichischen Vierschanzentournee der Skispringer anzubringen. Dieser Auflage kam der Wettanbieter nach.
Bislang ohne Beanstandungen darf Bet-at-home allerdings beim ATP-Turnier in Stuttgart werben, ebenso bei den Nürnberg Ice Tigers. Auch bei der nordischen Ski-WM in Liberec war die Bandenwerbung im Winter auf allen deutschen TV-Kanälen zu sehen.
Für Bet-at-home war die Sache bislang eigentlich klar. „Wenn es ein nationales Recht gibt, das dem EU-Recht widerspricht, dann ist das nationale Recht nach überwiegender Meinung der Juristen nichtig und damit nicht anzuwenden“, sagte Claus Retschitzegger im Vorfeld. Eine Grundsatzentscheidung zur Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit ist jedoch nicht vor Mitte des nächsten Jahres vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu erwarten. Dann dürfte endlich Klarheit herrschen.
Turnier findet statt
In Hamburg beginnt am 18. Juli bereits die Qualifikation auf die Schnelle einen neuen Hauptsponsor zu finden, erscheint aussichtslos. Immerhin: Den zugesagten Zuschuss von 200 000 Euro will die Stadt zahlen, sofern die Auflagen erfüllt werden.
Auch wenn das Turnier dieses Jahr nicht in Gefahr ist, auf Dauer steht der Rothenbaum auf wackeligen Beinen. Eine echte Hamburger Perle, Gehört zu Hamburg wie der Hafen so die groß angelegte Werbekampagne im Vorfeld, welche die Tradition und den Tennis-Standort Hamburg deutlich machen sollte. Ich garantiere: Weltklasse-Tennis, verspricht Michael Stich auf den Plakaten. Bleibt zu hoffen, dass er dies auch in den kommenden Jahren sagen darf.
Florian Goosmann
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