Becker muss Pfarrer Honorar zahlen
Der ehemalige Tennisstar Boris Becker muss nach einem Urteil eines Schweizer Gerichtes 1460 Euro an einen Geistlichen zahlen. Der dreimalige Wimbledonsieger streitet mit dem Pfarrer um das Honorar für die Trauung mit seiner zweiten Ehefrau Lilly Kerssenberg im Juni 2009. Zusätzlich muss Becker die Gerichtskosten in Höhe von 1660 Euro übernehmen.
Laut Becker habe der Pfarrer angegeben, die Hochzeitskosten würden zwischen 1290 und 1545 Euro betragen. Nach der Hochzeit stellte der Geistliche aber 7065 Euro in Rechnung, die Becker nicht zahlte. Auf eine einvernehmliche Regelung konnten sich Becker und der Pfarrer bislang nicht verständigen.
Pfarrer lässt sich von seiner Schweigepflicht entbinden
Um seine Honoraransprüche durchzusetzen, ließ sich der Pfarrer von seiner Schweigepflicht entbinden. Gegen die Aufhebung des Berufsgeheimnisses erhob Becker Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden – und verlor.
Der 42-Jährige hatte argumentiert, die Geheimhaltung höchst privater Details seiner kirchlichen Trauung sei besonders schutzwürdig. Das Gericht wies die Beschwerde ab und verwies in seiner Urteilsbegründung auch auf den „Verkauf der Hochzeit an die Medien“. Becker hatte die Übertragungsrechte für die Trauung in St. Moritz, an der zahlreiche Prominente teilnahmen, an den Kölner Privatsender RTL verkauft.
Zum weiterhin andauernden Streit um das Honorar des Pfarrers wollten sich beide Parteien auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA nicht äußern.
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