German Open in Hamburg bleibt drittklassig
Der Deutsche Tennis Bund (DTB) hat vor einem Berufungsgericht in den USA im Rechtsstreit um den Status der German Open in Hamburg eine endgültige Niederlage erlitten. Das Gericht in Philadelphia gab der Profivereinigung ATP auch in zweiter Instanz Recht. Das teilte die ATP auf ihrer Website mit. Damit bleibt das Turnier in der Hansestadt auch in Zukunft drittklassig. Eine Entschädigung für den aberkannten 1000er-Status wird es nicht geben.
Die ATP hatte zum Jahr 2009 Hamburg den Status als eines der neun wichtigsten Turniere nach den vier Grand Slams aberkannt und stattdessen Madrid diesen Rang und den günstigen Termin im Mai zugebilligt. Gegen diese Entscheidung hatte der DTB gemeinsam mit dem Tennisverband von Katar, der an den Turnierrechten für die German Open beteiligt ist, geklagt und vor einem Laiengericht im Sommer 2008 erstinstanzlich verloren.
Noch nicht entschieden ist eine Gegenklage der ATP gegen den DTB auf Ersatz von Prozesskosten in Höhe von 17 Millionen US-Dollar. Diese Forderung war in erster Instanz von einem anderen Gericht abgewiesen worden.
DTB-Präsident Georg von Waldenfels hatte vor dem Berufungsverfahren stets Optimismus ausgestrahlt. Umso enttäuschter nahm der Münchner die Entscheidung jetzt zur Kenntnis. Waldenfels hatte stets argumentiert, dass der Rothenbaum schon immer ein Turnier der höchsten Kategorie gewesen und der Masters-Status dem DTB einst zeitlich unbegrenzt zuerkannt worden sei.
Das Hamburger Turnier wird seit zwei Jahren von Michael Stich und seinen Geschäftspartnern, die auch das wirtschafliche Risko halten, als 500-Turnier in der zweiten ATP-Kategorie ausgetragen.
Für den finanziell angeschlagenen DTB war es in dem Prozess eigentlich nur noch um eine Entschädigungszahlung gegangen, mit deren Hilfe ein Teil der rund 60 Millionen Euro teuren Investitionskosten für den Ausbau des Stadions am Rothenbaum hätten ausgeglichen werden können.
Die ATP kommentierte die Entscheidung zu ihren Gunsten erfreut. „Dieses Urteil bestätigt das grundsätzliche Recht der ATP als der verantwortlichen Organisation, das Format ihres Wettkampfprogramms zu bestimmen. Dies ist ein wichtiger Sieg für die ATP und ihre Mitglieder.“
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