Hallentennis im Corona-Lockdown: Deutsches Durcheinander
Zwar ist in den meisten Bundesländern im zweiten Corona-Lockdown Hallentennis noch erlaubt, doch von einer einheitlichen Regelung ist die deutsche Tennis-Landschaft weit entfernt.
Als Bundeskanzlerin Angela Merkel nach Abstimmung mit den Ministerpräsidenten vergangenen Mittwoch einen zweiten Corona-Lockdown für Deutschland verkündete, beschwor sie dabei auch den Zusammenhalt aller Beteiligten, um deutschlandweit einheitliche Beschränkungen gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus durchzusetzen. Nun, in einem – wenn auch, zugegebenermaßen, eher kleinen Randbereich – fasert die landesweite Geschlossenheit immer mehr aus: im Tennissport.
Zunächst war die Hoffnung groß, als der schriftliche Beschluss der Bundesregierung die Runde machte. Der Grund: Der Individualsport („allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen“) sollte weiter möglich sein – im Gegensatz zum Amateur-Mannschaftssport, der rigoros bis Ende November verboten wurde.
Hallentennis im Lockdown: Individualsport par excellence
Insbesondere Tennisspieler interpretierten diesen Passus so, wie er sich anbietet: nämlich, dass Hallentennis erlaubt bleibt – als Individualsport par excellence, der zudem auch noch auf Distanz gespielt wird. Doch so einfach ist es nicht, leider. Denn: Wie die Beschlüsse der Bundesregierung nun in die einzelnen Verordnungen der Bundesländer einfließen, ist juristische Interpretationssache.
Als eines der ersten Bundesländer verbot Hamburg schon vergangenen Freitag Hallentennis mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ab Montag, dem 2. November: „Indoor-Sportanlagen, Sporthallen, Fitnessstudios […] müssen schließen.“ Immerhin: Die Hamburger Tennisspieler erkannten schnell ein Schlupfloch: Solang es das Wetter zulässt und die Außenplätze offen sind, kann man zumindest noch draußen ein Einzel bestreiten.
Tennis-#lockdown in #Hamburg, Part 2, dieses Mal Indoor
„Die Regelung betrifft außerdem den Freizeit- und Amateursportbetrieb: Indoor-Sportanlagen, und Sporthallen, Fitnessstudios […] müssen schließen.“
Immerhin: Auf Außencourts könnte man noch Einzel spielen …#coronahh
— Tim Boeseler (@TimBoeseler) October 30, 2020
Hallentennis im Lockdown: Hamburger Insellösung
Im Laufe des vergangenen Wochenendes wurde aber klar, dass der Hamburger Weg zumindest in Norddeutschland eher eine Insellösung ist. Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und auch Mecklenburg-Vorpommern lassen die Tennishallen offen. Weiter südlich ergibt sich ebenfalls ein uneinheitliches Bild. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz darf kein Hallentennis gespielt werden (nur draußen), in Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, im Saarland sowie in den östlichen Bundesländern ist Hallentennis erlaubt.
Dieser grobe Überblick ist noch relativ weit entfernt vom klassischen föderalen Flickenteppich, den man aus anderen Bereichen in Deutschland kennt, doch mittlerweile haben sich einige Landesverordnungen in Bezug auf den Sport wieder geändert. Es bahnt sich ein deutsches Durcheinander an, das einige Skurrilitäten hervorbringen wird.
Baden-Württemberg: Zu zweit in der ganzen Halle
Beispiel Baden-Württemberg: Dort ist es nun nur noch erlaubt, maximal zu zweit in einer ganzen Halle zu spielen! Bedeutet: In einer Drei-Feld-Halle darf ausschließlich ein Court bespielt werden, die anderen beiden Plätze müssen leer bleiben. Im Amtsdeutsch liest sich das so: „Unabhängig davon, wie viele Räume vorhanden sind, darf in geschlossenen Räumen wie einer Sportschule, einem Fitnessstudio oder einer Tennishalle nur alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts trainiert werden.“
Der Württembergische Tennis-Bund (WTB) reagierte mit völligem Unverständnis auf den nachträglich eingeführten Paragraphen. Auf der WTB-Website heißt es: „Wir sind sehr überrascht und können uns diesen Passus derzeit nicht erklären.“ Die Empfehlung des WTB an seine Clubs und Hallenbetreiber lautet nun: „Aufgrund der unklaren Rechtslage empfehlen wir Ihnen, direkt mit der örtlichen Behörde Kontakt aufzunehmen und eine individuelle Klärung herbeizuführen.“
Berlin: Tennishallen irrtümlich geschlossen
Beispiel Berlin: Dort wurden die Tennishallen nun irrtümlich zu früh geschlossen. In der Berliner Zeitung ist von einem „Corona-Chaos“ die Rede. In der zehnten Berliner Änderungsverordnung zur SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung hieß es zunächst: „Tennis als Individualsportart darf nur als Einzel kontaktlos unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes (> 1,5 m) und unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln ausgeführt werden. Dies gilt für die Halle und Freiplätze.“ Hallentennis zu zweit war also erlaubt.
Doch nach Angaben des Berliner Sport- und Schulamts wurden „unvollständige Informationen“ an die Vereine weitergegeben, die Courts mussten plötzlich doch geschlossen werden. Laut Berliner Zeitung gibt es nun allerdings eine Rolle rückwärts, weil die elfte Berliner Änderungsverordnung zur SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung, laut der „öffentliche gedeckte Sportanlagen“ schließen müssen, erst am kommenden Samstag in Kraft tritt. Heißt: Die Courts sind nun wieder offen – aber eben nur bis Samstag.
Doch damit ist die Verwirrung noch nicht komplett. Denn: Private Anlagen werden in Berlin von den Regeln ausgeklammert. Der Landessportbund Berlin schreibt auf seiner Website: „Eine Anwendung auf private, also vereinseigene Sportanlagen, gibt die geltende Verordnung aktuell nicht her.“ Was für ein Kuddelmuddel!
Hessen: Ab Donnerstag geht nichts mehr
Beispiel Hessen: Freuten sich die hessischen Tennisspieler noch Anfang der Woche darüber, dass sie drinnen und draußen weiterspielen durften, kehrt dort nun die große Enttäuschung ein. In Hessen gilt ab Donnerstag, dem 5. November: „Bis zum Ablauf des 30. November 2020 ist der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb untersagt.“
Der Hessische Tennis-Verband (HTV) sieht darin eine Kompletteinstellung des Tennisbetriebs. Auf der HTV-Website steht nun: „Dies bedeutet auch, dass kein Tennis gespielt werden darf – nicht alleine, nicht zu zweit und auch nicht mit dem eigenen Hausstand. Alle öffentlichen und privaten Tennisanlagen – ob Halle oder Freiluft – müssen geschlossen werden!“ Weiterhin schreibt der HTV von einer „überraschenden und unverständlichen Kehrtwende“.
Wesentlich drastischer drücken sich Hessens Tennisspieler in den sozialen Medien aus. „Ich kann es nicht nachvollziehen, warum soll ich nicht mit einem Familienmitglied Tennis spielen dürfen? Jetzt hocken wir abends zu Hause aufeinander“, erzürnt sich etwa User Manfred Müller auf der Facebook-Seite des HTV. Andere sind einfach nur tief enttäuscht: „Ich bin fassungslos und könnte nur noch weinen“, schreibt Monika Kamen.
Hoffen in Hamburg
Im Stadtstaat Hamburg, wo Hallentennis seit Montag verboten ist, hofft man derzeit auf einen offenen Brief des Hamburger Tennis-Verbands (HTV), der im Namen aller Hamburger Vereine am Donnerstag an den Ersten Bürgermeister der Stadt, Dr. Peter Tschentscher, geschickt werden soll. Darin beklagt der HTV, dass leider kein bundeseinheitliches Vorgehen im Tennissport umgesetzt wird. Laut HTV-Rechnung dürfen in ganz Deutschland etwa eine Million von insgesamt 1,4 Millionen deutschen Tennisspielern in der Halle ihrem Hobby nachgehen. Zudem zählen zum Hamburger Verband auch vereinzelte Clubs aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Dort sind die Tennishallen geöffnet.
In seinem Schreiben weist der HTV auch auf die spezielle Situation seiner Clubs hin: „Im Unterschied zu vielen anderen Sportarten betreiben die Hamburger Tennisvereine eigene Hallen, deren Bau vielfach durch Darlehen finanziert wurde. Der Ausfall der Entgelte für die Hallennutzung ist für die Vereine kaum auszugleichen.“ Schließlich bittet der Verband um eine „Anpassung für den Individualsport an die Regelungen anderer Bundesländer.“
Doch ob es dazu kommt, ist mehr als fraglich. Auf Anfrage von tennisMAGAZIN bei der zuständigen Hamburger Behörde für Inneres und Sport (BIS) macht ein Sprecher keine Hoffnungen auf eine Lockerung der Maßnahmen: „Für den Sport haben wir versucht, einen kompletten Lockdown wie im Frühjahr zu vermeiden, dennoch kommt es natürlich zu Einschränkungen, die sich je nach Sportart gerade jetzt um diese Jahreszeit mehr oder weniger dramatisch auf den Sportbetrieb auswirken. Das betrifft natürlich den Hallen- und Indoorsport, der für November vorübergehend untersagt ist. Vor allem in geschlossenen Räumen, in denen die Luft nicht effektiv ausgetauscht wird, kann sich bei längerem Aufenthalt infizierter Personen die Konzentration virenbelasteter Aerosole so weit erhöhen, dass Ansteckungen möglich werden. Das soll vermieden werden.“
Weil nun einige Hamburger in die benachbarten Bundesländer fahren, um dort Hallentennis zu spielen, weist die BIS nachdrücklich daraufhin, „auf nicht zwingend notwendige Reisen und Unternehmungen zu verzichten – hierzu zählt auch das Tennisspielen in benachbarten Bundesländern“.
Wie die deutschen Tennisspieler nun durch den November-Lockdown kommen, dürfte regional sehr unterschiedlich ausfallen. Feststeht: Änderungen der Bestimmungen wird es sicherlich noch weitere geben.Men’s Air Jordans 1 release dates | air jordan 1 mid black gym red release date