Regelkunde: Disqualifikation im Tennis
Novak Djokovic wurde bei den US Open disqualifiziert. Doch wann und wie werden Tennisspieler bei Verstößen bestraft? Ein Blick in das Regelbuch auf der Tennis-Tour.
(SID) – Die Disqualifikation von Tennis-Superstar Novak Djokovic hat die US Open erschüttert. Der Weltranglistenerste hatte eine Linienrichterin mit einem Ball getroffen, den er nach einem Ballwechsel aus Frust nach hinten weggeschlagen hatte. Auch wenn dem Serben dabei keine Absicht zu unterstellen ist, war der Ausschluss den Regeln entsprechend.
Im Reglement der Grand-Slam-Turniere steht in Absatz „Q. Körperliche Misshandlung“:
„Spieler dürfen zu keiner Zeit einen Offiziellen, einen Gegner, einen Zuschauer oder eine andere Person im Bereich des Turniergeländes physisch verletzen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift soll eine Strafe von bis zu 20.000 Dollar pro Verstoß nach sich ziehen. Zusätzlich soll der Spieler, falls der Verstoß während des Matches (inklusive des Aufwärmens) stattfindet, in Abstimmung nach dem Punktstrafenkatalog bestraft werden. Bei Umständen, die eklatant und eindeutig schädlich für den Erfolg eines Turniers sind oder die einzigartig ungeheuerlich sind, soll ein einzelner Verstoß gegen diese Vorschrift (…) mit zusätzlichen Strafen geahndet werden. Im Sinne dieser Regel gilt körperlicher Missbrauch als das unerlaubte Berühren eines Offiziellen, Gegners, Zuschauers oder einer anderen Person.“
Zudem heißt es in Absatz „R. Unsportliches Verhalten“:
„Die Spieler haben sich jederzeit sportlich zu verhalten und die Autorität der Offiziellen sowie die Rechte von Gegnern, Zuschauern und anderen gebührend zu respektieren. (…) Im Sinne dieser Regel gilt unsportliches Verhalten als jegliches Fehlverhalten eines Spielers, das eindeutig missbräuchlich oder für den Sport schädlich ist.“
Die Bestrafung ist in Absatz „S. Punktstrafenkatalog“ aufgeführt:
„Erster Verstoß: Verwarnung
Zweiter Verstoß: Punktstrafe
Dritter Verstoß: Spielstrafe
Nach dem dritten Verstoß gegen den Kodex soll der Schiedsrichter in Absprache mit dem Chef der Grand-Slam-Aufsichtsbehörde bestimmen, ob bei jedem folgenden Vergehen ein Ausschluss erfolgen soll.“
Unter Absatz „T. Ausschluss“ heißt es:
„Der Schiedsrichter kann in Absprache mit dem Chef der Grand-Slam-Aufsichtsbehörde einen Ausschluss entweder aufgrund eines einzelnen Verstoßes gegen diesen Kodex oder als Folge des oben aufgeführten Punktstrafenkatalogs aussprechen.“
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