Rothenbaum-Prozesskosten: ATP geht in Berufung
Dr. Georg von Waldenfels, Präsident des Deutschen Tennis Bundes (DTB),
erreichte die Nachricht am Donnerstag Abend. Bis zum 16. Dezember
muss die ATP nun ihre Berufung beim zuständigen Berufungsgericht
in Philadelphia begründen.
„Dieser Schritt ist nicht überraschend“, so der DTB-Präsident. „Ich
bin sehr optimistisch, dass diese Berufung keinen Erfolg haben wird.
Die Argumente für eine Klageabweisung, die der erstinstanzliche
Richter gefunden hat, sind eindeutig und überzeugend.“ Bereits vor
der Verkündung des Urteils im US-Bundesstaat Delaware hatte Dr. Georg
von Waldenfels stets betont, dass die im Oktober 2008 eingegangene
Klage der ATP auf Erstattung ihrer Anwaltskosten keine Grundlage
habe. Die internationale Organisation behauptet, der Rechtsstreit um
das Rothenbaum-Turnier habe Anwaltskosten in Höhe von ca. 17 Mio.
US-Dollar verursacht.
Der DTB hatte im März 2007 gegen die Entscheidung der ATP geklagt,
der Hamburger Traditionsveranstaltung seinen Masters-Status sowie
seinen traditionellen Mai-Termin zu entziehen. Im August 2008
entschied eine achtköpfige Jury am Bundesbezirksgericht in Wilmington
im US-Bundesstaat Delaware zugunsten der ATP. Gegen dieses Urteil
legte der DTB kurz darauf Berufung ein. Eine Entscheidung des
zuständigen Gerichts in Philadelphia wird im Frühjahr 2010 erwartet.
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