Tennishallen in Bayern müssen schließen – verschärfte Corona-Verordnung
Nächste Kehrtwende im deutschen Tennis während des Lockdowns: Mit sofortiger Wirkung müssen die Tennishallen in Bayern geschlossen werden.
Wegen der Corona-Pandemie müssen von diesem Freitag an so gut wie alle Indoor-Sportstätten in Bayern geschlossen bleiben – lediglich Einrichtungen für den Schul- und Profisport bleiben im November von der verschärften Corona-Verordnung verschont. Tennishallen dagegen müssen sofort schließen. Immerhin: Tennis im Freien ist unter Wahrung der Vorgaben (Einzel oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes) weiterhin erlaubt.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hatte am Donnerstagabend (12. November) eine Änderung der 8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verkündet. Darin heißt es, dass der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzstudios und anderen Sportstätten untersagt ist. Dieser Beschluss tritt ab Freitag, dem 13. November, in Kraft.
Tennishallen in Bayern: Kein Zutritt mehr möglich
Hintergrund dieser Maßnahme ist ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Dieser hatte zunächst der Klage eines Betreibers mehrerer Fitness-Studios gegen die coronabedingte Schließung stattgegeben. Begründung: Die Schließung der Fitness-Studios verstieße gegen das Gleichheitsprinzip, weil andere Sportstätten zur Ausübung des Individualsports genutzt werden dürften – zum Beispiel Tennishallen. Doch die Freude über die Öffnung bayerischer Fitness-Studios währte nur kurz.
Um das Gleichheitsprinzip wieder herzustellen, hat Bayern nun kurzerhand darüber verfügt, alle Indoor-Sporteinrichtungen zu schließen. Heißt: Die Fitness-Studios sind jetzt wieder dicht. „Die Staatsregierung respektiert selbstverständlich den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und seine Begründung“, sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek (CSU) der Deutschen Presse Agentur (DPA). Deshalb werde nun sofort die Verordnung geändert, um die „geforderte Gleichbehandlung von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten“ herzustellen. Daraus folgt: Ab sofort ist Hallensport in Bayern mehr oder weniger komplett verboten.
Damit wird die Diskussion in der deutschen Tennisszene rund um die unterschiedlichen Regelungen während des Corona-Lockdowns in den einzelnen Bundesländer wieder neu entfacht. In Hamburg, NRW, Rheinland-Pfalz und Berlin ist Hallentennis verboten, in den restlichen Bundesländer ist es unter coronabedingten Vorgaben erlaubt.
Allerdings: Jüngst gab es in Hessen ein regelrechtes Wirrwarr um die Öffnung der Tennishallen. Erst mussten sie geschlossen werden, dann war plötzlich wieder eine Öffnung erlaubt. Absurd ist die Regelung in Baden-Württemberg: Dort darf eine Tennishalle maximal von zwei Spielern gleichzeitig genutzt werden – egal, wie viele Plätze in der Halle zur Verfügung stehen. Erst gestern hatte sich der DTB erneut dafür stark gemacht, eine einheitliche Regelung für den Tennissport in Deutschland zu finden.
Droht die deutschlandweite Hallenschließung?
Mit Spannung wartet nun nicht nur Tennis-Deutschland auf die nächste Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag, bei der über den Erfolg der bisherigen Maßnahmen im Zuge des Lockdowns beraten wird. Der bayerische Gesundheitsstaatssekretär Holetschek ließ laut DPA bereits anklingen, dass sich Bayern am Montag für ein grundsätzliches Indoorsport-Verbot einsetzen wird. „Bayern zieht damit eine Entscheidung vor, die es bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag ohnehin vorgeschlagen hätte“, sagte er am Donnerstagabend mit Blick auf die Schließung des Hallensports in Bayern.
Sollte diese Entscheidung am Montag eine Mehrheit finden, müssten wohl nicht nur die Tennishallen in Bayern schließen – sondern in ganz Deutschland.
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